Schifffahrtsrecht

Das Schifffahrtsrecht lässt sich zunächst in die Bereiche Seeschifffahrtsrecht und Binnenschifffahrtsrecht unterteilen. Hierbei unterscheiden sich sowohl die anwendbaren Rechtssysteme wie auch beispielsweise die registergerichtlichen Anforderungen erheblich. Als Notarkanzlei an einem der größten Reedereienstandorte Deutschlands betreuen wir Sie vor allem in den folgenden Bereichen:

  • Gründung und Liquidation von Schiffsgesellschaften
  • Entwurf von Gesellschaftsverträgen und Gesellschafterbeschlüssen
  • Betreuung von Schiffsneubauten und deren Eintragung im Schiffsregister
  • notarielle Betreuung von Schiffskaufverträgen
  • Betreuung von Reedereien in Handelsregister- und Schiffsregisterangelegenheiten
  • Durchsetzung von Forderungen aus Charterverträgen (Binnenschifffahrt)