Erbrecht

Das gesetzliche Erbrecht regelt die Frage, wem welcher Anteil am Nachlass eines Verstorbenen zukommt und was hieraus möglicherweise noch auszugleichen ist. Grundsätzlich findet eine Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben statt, sodass alle Aktiva und Passiva, die zum Nachlass gehören, auf die Erben übergehen. Dem Erblasser oder auch mehreren Erblassern bietet das Erbrecht jedoch auch eine Fülle an Möglichkeiten, durch letztwillige Verfügungen (Testamente, Erbverträge etc.) den Eintritt der gesetzlichen Erbfolge zu verhindern bzw. zu modifizieren. Im notariellen Bereich bildet die Gestaltung letztwilliger Verfügungen einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Hier ein Auszug aus unseren weiteren erbrechtlichen Betätigungsfeldern sowohl im notariellen als auch im anwaltlichen Bereich:

  • Erbvertrag, Testament, gemeinschaftliches Testament
  • Vermächtnisse
  • Erbverzicht, Pflichtteilsverzicht
  • Vorsorgevollmachten
  • Unternehmertestamente
  • lebzeitige Übertragungen von Vermögen unter Anrechnung/Ausgleichung auf das spätere Erbe
  • Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsforderungen