Familienrecht

Das Familienrecht regelt Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Aber auch die nichtehelichen Lebensgemeinschaften werden unter diesem Begriff erfasst sowie Pflegschaft und Betreuung fallen hierunter. Fragen des Getrenntlebens und der Scheidung mit allen damit verbundenen Aspekten stehen jedoch im Mittelpunkt. Diese können sein:

  • Unterhalt für Kinder und Ehepartner
  • Umgangsrecht/Sorgerecht
  • Hausrats- und Wohnungszuordnung
  • Versorgungsausgleich
  • Vermögenszuordnung und Zugewinnausgleich
  • Vaterschaftsfeststellung/-anfechtung

All dieses ist von erheblicher persönlicher sowie finanzieller Bedeutung und macht eine kompetente Beratung und Betreuung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt sinnvoll und oft genug auch erforderlich.