Handels- und Gesellschaftsrecht

Handelsrecht

Das Handelsrecht wird häufig als das Sonderprivatrecht der Kaufleute bezeichnet. Ob Handelsrecht im Rechtsverkehr zwischen Unternehmern oder auch zwischen einem Privaten und einem Unternehmer Anwendung findet, hängt daher maßgeblich davon ab, ob auf einer oder beiden Seiten Kaufleute beteiligt sind. Wir beraten Sie als Unternehmer, als Kaufmann und auch als Vertragspartner eines Unternehmers oder Kaufmanns insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Handelsgeschäfte
  • Untersuchungs- und Rügepflichten / Mangelgewährleistung
  • Kaufmännische Bestätigungsschreiben
  • Fixhandelsgeschäfte
  • Erteilung und Widerruf von Handlungsvollmachten/ Prokura
  • Haftung von Rechtsnachfolgern / Erben eines Handelsgeschäfts
  • Firmenrecht (Namensrecht der Kaufleute)
  • Handelsvertreterrecht
  • Handelsmaklerrecht
  • Fracht-, Lager- und Speditionsgeschäfte
  • Pfandrechte
  • Binnenschifffahrtsrecht

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht -auch Verbandsrecht genannt- unterscheidet von seiner Grundstruktur her zwischen den Körperschaften (z. B. Verein, GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG) und den Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG). Während die Körperschaften wie GmbH und AG kapitalistisch ausgestaltet sind und ein Wechsel der Gesellschafter ihren Bestand nicht berührt, sind die Personengesellschaften wie GbR und OHG personalistisch auf die Zusammenarbeit der Gesellschafter ausgerichtet und damit auch hinsichtlich ihres Bestandes grundsätzlich von ihrer Gesellschafterstruktur abhängig. Sowohl im Bereich der Personengesellschaften wie auch der Körperschaften bzw. Kapitalgesellschaften beraten wir Sie in folgenden Bereichen:

  • Beratung bei der Gründung von Gesellschaften
  • Gründung von Gesellschaften als notarieller Akt
  • Entwurf und Prüfung von Gesellschaftsverträgen
  • Bestellung von Geschäftsführern, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten
  • Geschäftsführeranstellungsverträge
  • Haftung von Geschäftsführern bzw. Unternehmensleitungen
  • Persönliche Haftung von Gesellschaftern
  • Fragen der Gründungshaftung
  • Beratung und Vertretung von Gesellschaftern gegenüber Dritten und den Mitgesellschaftern
  • Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen gegen Gesellschaften
  • Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen der Gesellschafter/Geschäftsführer gegenüber ihrer Gesellschaft
  • Übertragung von Anteilen an Gesellschaften
  • Beratung in Fragen der Umstrukturierung
  • Unternehmensnachfolge und Unternehmertestament
  • notarielle Vorsorge- und Generalvollmachten für Unternehmensleiter
  • Auflösung und Liquidation von Gesellschaften
  • Beratung und Gestaltung von Umwandlungen
  • Unternehmenskauf als share deal (Anteilskauf) und als asset deal (Kauf des beweglichen und unbeweglichen Vermögens)
  • Prüfung von Haftungsfragen infolge einer Betriebsfortführung / Firmenfortführung