Landwirtschafts- und Höferecht

Das Landwirtschaftsrecht umfasst eine Fülle von Lebens- und Regelungsbereichen. Im Bereich notarieller Tätigkeit spielen die Hofübergabe und gesellschaftsrechtliche Zusammenschlüsse von Landwirten eine immer größer werdende Rolle. Im anwaltlichen Bereich ergeben sich häufige Überschneidungen mit dem allgemeinen Zivilrecht, jedoch auch spezifisch landwirtschaftliche Fragen. Wir betreuen Sie als Landwirt vor allem in den folgenden Bereichen:

  • Erbrecht nach der Höfeordnung und dem Bürgerlichen Gesetzbuch
  • Hofübergabeverträge
  • Ansprüche weichender Erben
  • Übertragung landwirtschaftlicher Betriebe und Immobilien
  • Landpachtrecht
  • Zusammenschlüsse von Landwirten in Gesellschaftsformen