Notarielle Tätigkeit

Der Notar ist unabhängiger und neutraler Träger eines öffentlichen Amtes. Das Amt umfasst hoheitliche Befugnisse, die unter anderem zur Errichtung von Urkunden, die der Beweiskraft oder Vollstreckung dienen, ermächtigen. Als Inhaber eines öffentlichen Amtes repräsentiert der Notar einerseits den Staat. Als unabhängiger und neutraler Berater ist der Notar aber auch Gestalter von Verträgen und Streitschlichter für den Bürger.

Zu seinem Tätigkeitsfeld gehören Beurkundungen jeder Art, die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften sowie die Errichtung von vollstreckbaren Urkunden.

Dabei werden Ihre Notare vor allem in folgenden Bereichen für Sie tätig.:

  • Kauf und Schenkung von Immobilien
  • Belastung von Immobilien mit Grundschulden, Hypotheken, Dienstbarkeiten, Nießbrauchsrechten
  • Schenkungsverträge
  • Übergabe von Höfen im Sinne der Höfeordnung
  • vorweggenommene Erbfolge
  • Erbverträge und Testamente
  • Erbscheinsantrag
  • Erbausschlagung
  • Nachlassauseinandersetzung
  • Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
  • Eheverträge, Partnerverträge, Adoptionen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Gründung und Umgestaltung von Unternehmen bzw. Gesellschaften
  • Anteilsübertragungen an Gesellschaften
  • Unternehmenskauf
  • Handelsregisteranmeldungen
  • Anmeldungen zum Binnen- und Seeschiffsregister
  • Schiffskaufverträge
  • Beglaubigungen für das Ausland, Einholung von Apostillen
  • Vereinsgründungen und Anmeldungen zum Vereinsregister